12.12.2010, 13:54 Uhr | t-online.de, dpa
Blut- statt Urinproben wären die Lösung, sind aber viel teurer. (Foto: imago)
Er ist wieder entbrannt, der Streit der Doping-Fahnder mit den Datenschützern: Darf man von einem Sportler verlangen, immer und überall verfügbar zu sein und bei Tests die Hosen runterzulassen? Datenschützer sagen: Das ganze Prozedere bei Dopingkontrollen der NADA sei "rechtswidrig".
Drei Tage vor einer eigentlich routinemäßig einberufenen Konferenz verschiedener Vertreter aus Sport und Politik sorgt ein vertrauliches Dokument für Unruhe: In dem Entwurf "Datenschutzrechtliche Bewertung des Nationalen Anti-Doping-Code, 2009" geben die Landes-Datenschützer zu Protokoll, dass die Dopingkontrollen von Spitzensportlern durch die NADA "zu einer unerträglichen Verletzung ihrer Intim- und Privatsphäre" führen. Und schon wird aus einer routinemäßigen Konferenz ein Krisengipfel.
Die umfassende Meldepflicht der Athleten, "Whereabouts" genannt, greife "in geradezu erschreckender Weise in die Persönlichkeitsrechte der Sportler ein". Dadurch erhalte die NADA "Einblicke in die Privatsphäre der Sportler, die selbst staatlichen Strafverfolgungsbehörden nicht gestattet wären", heißt es in dem Gutachten.
Die Sportpolitik sieht das gewohnt anders. "Datenschutz und Dopingkontrollsystem sind vereinbar. Die Sportler unterwerfen sich diesem System ja freiwillig, damit sie ihren Sport unter fairen Bedingungen ausüben können", sagt Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vesper sieht den Bericht "eher als eine Meinungsäußerung". Das juristische Papier soll den Datenschützern als Diskussionsgrundlage mit der NADA dienen.
Als reine Meinungsäußerung wollen die Kritiker das Gutachten aber nicht verstanden wissen. Dass Athleten sich bei der Abgabe von Urinproben entkleiden müssen, sei "sittenwidrig", meint Stefan Brink, Gruppenleiter "Datenschutz in der Privatwirtschaft" in Rheinland-Pfalz. "Athleten eine Rechtsverpflichtung aufzuerlegen, sich beim Urinieren beobachten lassen zu müssen, verletzt ihre Intimsphäre in empörender Weise." Der Datenschützer schlägt deshalb die wesentlich teureren Blutproben vor.
Derweil hat die NADA überrascht auf Inhalt und Form der Kritik reagiert. "Es ist doch klar, dass wir nur über einen Konsens mit den Datenschützern weiterkommen. Aber die Diskussion darüber läuft ja schon zwei Jahre", sagt NADA-Sprecher Berthold Mertes. Schließlich gilt bereits seit dem 1. Januar 2009 auch für die deutschen Athleten die schärferen Meldepflichten. Deshalb sei man von "derartig scharfer Kritik - und das aus einem internen Papier der Datenschützer - schon überrascht". Es gebe "keine Alternative" zu einem kompromisslosen Anti-Doping-Kampf.
Quelle: t-online.de , dpa
markus schrieb:
am 12. Dezember 2010 um 17:09:16
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doping
endlich mal einer der es auf den punkt bringt. es handelt sich um doping und nicht um mord, kindesmißhandlung oder sonstige
schwerverbrechen. um solche verbrechen aufzuklären hat die justiz nicht diese mittel der aufklärung. unglaublich bis skandalös...
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