29.03.2011, 15:45 Uhr
Jürgen Brähmer hat den Kopf wieder frei für seine Titelverteidigung. (Foto: imago)
Gute Nachrichten für Jürgen Brähmer: Der 32-jährige Boxer muss nicht hinter Gitter und bleibt auch weiterhin auf freiem Fuß. Das Strafverfahren wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den Halbschwergewichts-Weltmeister des Verbandes WBO ist eingestellt. "Ich habe immer gesagt, dass ich unschuldig bin", sagte Brähmer, "das erste Verfahren war doch ein Witz."
Brähmer war in der ersten Instanz vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten der Boxer und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Auch Promoter Klaus-Peter Kohl war erleichtert. "Ich habe immer an Jürgens Unschuld geglaubt", sagte der 66-Jährige.
Laut Anklage soll Brähmer in einer Kneipe in seiner Heimatstadt Schwerin im Mai 2008 im Zuge einer Auseinandersetzung einen Gastwirt geschlagen haben. Außerdem habe er im September 2008 in einer Disko eine Frau geschlagen und beleidigt. "Die Beweisaufnahme hat für diese Vorwürfe keine Anhaltspunkte ergeben", teilte Brähmers Anwalt Johannes Eisenberg mit. Die erste Instanz sah das jedoch anders und sprach Brähmer nach elf Verhandlungstagen schuldig.
An dem Urteil und der Beweisaufnahme gab es schon damals massive Kritik und Zweifel. Kohl sieht auch einen ganz pragmatischen Unschuldsbeweis: "Ich hätte Jürgen als Boxer entlassen müssen, wenn nicht mehr passiert, wenn er zuschlägt."
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Insbesondere der angebliche Angriff auf die Frau warf zahlreiche Fragezeichen auf. In einer ersten Untersuchung nach dem Zwischenfall wurden von einem Arzt keinerlei Anzeichen körperlicher Gewalt festgestellt. Erst drei Tage später diagnostizierte ein mit der Frau bekannter Arzt Hämatome und einen Nasenbeinbruch. In der Berufungsverhandlung haben zahlreiche Augenzeugen ausgeschlossen, dass Brähmer die Frau geschlagen habe.
Für Brähmer war der Fall deshalb besonders brisant, weil er zur Zeit der angeblichen Tat wegen eines anderen Vergehens nur auf Bewährung frei war. Brähmer war bereits 1998 zu einer mehrjährigen Jugendstrafe wegen gemeinschaftlichen Raubes und Körperverletzung verurteilt worden. Nach einer weiteren Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung ist Brähmer seit 2005 auf Bewährung wieder auf freiem Fuß. Wäre er nun tatsächlich erneut verurteilt worden, hätte er zusätzliche neun Monate Reststrafe aus der vorherigen Verurteilung absitzen müssen.
"Herr Brähmer hat der Einstellung des Verfahrens zugestimmt, um den seit fast drei Jahren laufenden Prozess endlich zum Abschluss zu bringen", erklärte Anwalt Eisenberg. Nach dem Kampf vor Gericht kann sich der Mecklenburger nun wieder unbeschwert auf den Kampf im Ring vorbereiten. Am 21. Mai verteidigt er in London seinen Gürtel gegen den Waliser Nathan Cleverly. "Die Einstellung des Verfahrens ist gut für seinen Hinterkopf", so Kohl, "das motiviert ihn jetzt besonders."
Quelle: sid
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