30.11.2009, 14:08 Uhr
Claudia Pechstein in Gesellschaft ihres Managers Ralf Grengel (li) und Anwalts Simon Bergmann. (Foto: imago)Das Urteil ist gesprochen, doch der Streit geht weiter. Nach Ansicht von Sportrechtler Martin Nolte ist das Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs CAS zur Sperre von Claudia Pechstein "wasserdicht". Andere Experten hegen Zweifel, und die Pechstein-Seite hat angeblich 39 Verfahrensfehler gefunden.
Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin darf nach dem CAS- Urteil nicht mehr wie bisher mit der deutschen Herren-Auswahl in Berlin auf dem Eis trainieren, hält sich aber mit Jogging und auf dem Rad-Ergometer fit.
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Kein staatliches Gericht "hätte es vermutlich besser gemacht", erklärte der Professor der Universität Kiel dem "Spiegel" zum Urteil und forderte Pechstein auf, über die Hintermänner Auskunft zu geben. "Die Kronzeugenregelung wäre eine goldene Brücke von Unrecht ins Recht. Sie könnte ihre Sperre auf ein halbes Jahr gekürzt bekommen", sagte der Vorstand der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA.
Claudia Pechstein, die immer beteuerte, dass sie nie gedopt habe und es daher auch keine Hintermänner geben könne, wird mit Hilfe ihrer Anwälte nun innerhalb von 30 Tagen Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Umgehend wehrte sich Pechstein auf ihrer Homepage gegen die Äußerungen Noltes und nennt gleich zehn Punkte, inwiefern sie von den CAS-Richtern angeblich benachteiligt wurde. Ein "wasserdichtes Urteil" sei nicht möglich, wenn man "Befunde und Erkenntnisse in der Urteilsbegründung entweder völlig unberücksichtigt lässt, sie halbwahr wiedergibt oder ihnen eine bestenfalls nebensächliche Bedeutung beimisst. Und wenn man als Richter selbst Wissenschaftler spielt", bemerkte Pechstein und griff damit erneut die CAS-Juristen an.
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Zunächst muss nun das Schweizer Bundesgericht entscheiden, ob es die Beschwerde der Pechstein-Anwälte überhaupt annimmt. "Da müssen schon wesentliche Verfahrensgrundsätze verletzt worden sein", sagte Nolte und analysierte: "Mit der Strategie der totalen Konfrontation jedenfalls hat sie Schiffbruch erlitten."
Pechsteins Anwalt Simon Bergmann sieht hingegen kein Problem darin, dem CAS Fehler in der Urteilsbegründung nachzuweisen. "Dafür gibt es jede Menge Anhaltspunkte", sagte er der Tageszeitung "BZ". Pechstein-Manager Ralf Grengel wird konkreter: "Unser Anwalt hat mindestens 39 Fehler gefunden, die für eine Einspruch relevant sein könnten, in dem CAS-Urteil gefunden", erklärte er.
Für Bergmann gibt es nun drei Möglichkeiten, wie das Zivilgericht entscheiden könnte. "Entweder die Schweizer weisen den Fall an den CAS zurück, es wird noch einmal verhandelt. Oder die Sperre wird komplett aufgehoben. Oder dem Einspruch wird nicht stattgegeben, weil keine erkennbaren Fehler im CAS-Prozess nachgewiesen werden konnten", sagte der Anwalt.
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Quelle: sid
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