t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeSportFußballDFB-Pokal

Dynamo Dresden bleibt vom DFB-Pokal ausgeschlossen


DFB-Pokal
Dynamo Dresden darf 2013/14 nicht im Pokal mitspielen

Von dpa
Aktualisiert am 08.03.2013Lesedauer: 2 Min.
Pyrotechnik im Block von Dynamo Dresden.Vergrößern des BildesPyrotechnik im Block von Dynamo Dresden. (Quelle: dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Dynamo Dresden

"Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins", sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der Zweitliga-Klub einen Pokal-Ausschluss noch abwenden können. Auslöser des Verfahrens war die Randale von Dresdener Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober 2012. Damals gab es insgesamt 9 Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1000 Polizisten.

Gang vor das Ständige Schiedsgericht möglich

"Wir sind über das Urteil enttäuscht. Aber streng genommen sind wir nicht wirklich überrascht", sagte Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller. Sein Verein kann nun noch vor das Ständige Schiedsgericht ziehen, das für Streitigkeiten zwischen Vereinen und Verbänden zuständig ist. Und alles deutet darauf hin, dass er das auch tut. "Ich will den Gremien ja nicht vorgreifen, aber ich sage: 'Auf ein Neues, meine Herren'. Wir sehen uns in dieser Sache noch einmal", rief Müller zum Abschied den Journalisten zu.

Die Dresdner hatten während der Verhandlung versucht, eine Grundsatz-Entscheidung herbeizuführen, die die Autonomie von Sportverbänden und -gerichten komplett ausgehebelt hätte. Ihr Argument: Ein Verein kann nicht für das Verhalten einzelner Anhänger bestraft werden.

DFB-Bundesgericht: "Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar"

"Die verschuldensunabhängige Haftung steht zwar in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Aber sie verletzt in diesem Fall Grundsätze des Verfassungsrechts. Man darf nur für etwas bestraft werden, das man auch verschuldet hat", erklärte Dynamo-Anwalt Jörg Heyer in seinem Plädoyer.

Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des DFB-Kontrollausschusses. "Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar", sagte Eilers.

Eilers: "Warnung hat nicht gefruchtet"

Der DFB müsse weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen stattfänden. "Die Zustände bei Spielen von Dynamo Dresden sind regelmäßig untragbar. Ich glaube nicht, dass es der Öffentlichkeit vermittelbar ist, zu sagen: Wir heben den Pokalausschluss ein zweites Mal auf", sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner.

Der achtfache DDR-Meister sollte bereits im vergangenen Jahr nach Krawallen seiner Anhänger vom DFB-Pokal ausgeschlossen werden. Damals wandelte das Bundesgericht das Urteil noch in ein Geisterspiel in der Liga sowie eine Geldstrafe von 100.000 Euro um. "Dieses Urteil war damals mit einer dringenden Warnung an den Verein verbunden. Doch diese Warnung hat nicht gefruchtet", bedauerte Eilers.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website