08.02.2012, 14:54 Uhr
Der Prozess gegen Formel-1-Pilot Adrian Sutil geht in die nächste Runde. Sowohl der 29-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft München sind fristgerecht gegen das Urteil von 18 Monaten auf Bewährung und 200.000 Euro Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung vorgegangen, sodass es jetzt in zweiter Instanz vor dem Landgericht zu einer erneuten Verhandlung kommen wird.
"Wir sind überzeugt, dass das vorliegende Urteil nicht angemessen ist. Es gibt viele Dinge, die gegen uns gelaufen sind", sagte Sutils Manager Manfred Zimmermann und bestätigte, dass man Rechtsmittel eingelegt habe.
Ingrid Kaps, Sprecherin des Münchner Amtsgerichtes, erklärte, dass auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist. Offenbar war ihr das Urteil zu milde. Staatsanwältin Nicole Selzam hatte am zweiten und letzten Prozesstag am 31. Januar sogar ein Jahr und neun Monate auf Bewährung und 300.000 Euro Geldstrafe gefordert. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München ergänzte, dass es sich um eine "auf das Strafmaß beschränkte Berufung" handelt.
Sutil war von Richterin Christiane Thiemann verurteilt worden, weil er in der Nacht vom 17. auf den 18. April 2011 in einer Diskothek in Shanghai den luxemburgischen Geschäftsmann Eric Lux, Teilhaber des damaligen Renault- und heutigen Lotus-Teams, mit einem Glas am Hals verletzt hatte.
Gegen die Strafe will Sutil jetzt vorgehen. "Wir versuchen, ein Urteil zu bekommen, das angemessen ist", sagte Zimmermann. Helfen sollen dabei auch neue Zeugen. "Es gibt drei, vier Zeugen, die in der Nähe waren, die nicht befragt wurden", sagte Zimmermann. Einer davon war McLaren-Pilot Lewis Hamilton, der nicht zum Prozess nach München gekommen war. Sutil hatte seinem früheren Kumpel daraufhin die Freundschaft gekündigt.
"Lewis ist ein Feigling, ich will mit so jemandem nicht befreundet sein. Er ist für mich kein Mann", hatte er nach dem Prozess der "Bild"-Zeitung gesagt. Der Brite habe auch seine Handynummer geändert und sei für ihn nicht mehr erreichbar gewesen.
Zimmermann monierte auch, dass Videomaterial aus der Überwachungskamera des Clubs im Prozess nicht ausreichend in Betracht gezogen worden sei. Richterin Thiemann hatte in ihrer Urteilsbegründung am 31. Januar noch angedeutet, dass Sutils aktueller Stand ohne Vertrag für 2012 ihn wohl vor einer noch härteren Strafe bewahrt habe.
"Wenn eine Strafe über ein Jahr hinausgeht, muss sie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden", hatte die Richterin gesagt und erklärt, dass Sutils aktuelle Situation und sein zuvor tadelloses Verhalten strafmildernd berücksichtigt wurden; auch habe das Urteil wohl "gravierende berufliche Konsequenzen" für Sutil, hatte sie gesagt und die Strafe als "ausreichend beeindruckend" bezeichnet.
Quelle: sid
GM schrieb:
am 8. Februar 2012 um 20:35:06
(16)
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Urteil Sutil
Die Staatsanwältin und die Richterin wollten Sutil ruinieren, was sie ja auch so gut wie erreicht haben. Er hat keinen Job mehr
und mit dem Urteil sind wohl auch seine Zukunftsaussichten dürftig. Diese selbstherrlichen Irrlichter verkünden das Urteil auch noch im Namen des Volkes. Wissen die eigentlich, was das Volk denkt, wenn sie bisher unbescholtene so derb aburteilen und Mehrfachtätern ständig neue Chancen geben, wegen der ach so schweren Kindheit und ähnlichem Blödsinn?
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Seese schrieb:
am 8. Februar 2012 um 19:37:02
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(3)
Sutil
F...hat vollkommen Recht,LH schlicht weg vorladen,dann weiter sehen.Ich hätte nie gedacht,dass LH derartig den Ar... zusammen
kneift.Für mich ist das absolute Feigheit !! Naja,LH Fan bin ich eh nicht.Vielleicht passt das aber auch zu ihn,wenn`s eng wird zu kneifen....auch wenn ich jetzt mir hier "Feinde" mache stehe ich dazu !!!
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Hans schrieb:
am 8. Februar 2012 um 19:10:57
(24)
(2)
"Gerechtigkeit"
Hier wird mit zweierlei Maß gemessen und es entsteht der Eindruck, die Richterin wollte einUrteil mit entsprechender
Außenwirkung sprechen. Ich vermute, die Quote muß erfüllt werden. Dem Bericht zufolge wurden beweiserhebliche Punkte nicht berücksichtigt. Das Urteil, bezogen auf Vergleichsfälle, ist völlig überzogen und Sutil übermäßig hart und ungerecht behandelt worden.
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