08.09.2008, 12:20 Uhr
Formel-1-Pilot Lewis Hamilton hat aus Sicht der Rennkommissare bei seinem Manöver gegen Ferrari-Fahrer Kimi Räikkönen beim Großen Preis von Belgien gegen zwei Regeln verstoßen. Die Stewards urteilten, der Brite habe in einer Schikane abgekürzt und sich damit einen Vorteil verschafft. Der McLaren-Mercedes-Pilot wurde daher wegen eines Bruchs des Artikels 30.3 (a) des FIA Formel- 1-Sport-Regelwerks sowie eines Verstoßes gegen Anhang L, Kapitel 4, Artikel 2 (g) des Internationalen Sport-Kodex bestraft. Die Regeln im Wortlaut:
Artikel 30.3 (a) des FIA Formel-1-Sport-Regelwerks:
"Während des Trainings und des Rennens dürfen Fahrer nur die Fahrbahn benutzen und müssen zu jeder Zeit die Vorschriften des Kodex hinsichtlich des Fahrverhaltens auf der Rennstrecke beachten."
Anhang L, Kapitel 4, Artikel 2 (g) des Internationalen Sport-Kodex:
"Während des Rennens darf von den Fahrern ausschließlich die Rennstrecke benutzt werden."
Hamilton wurde mit einer Durchfahrtstrafe nach Artikel 16.3 (a) des FIA Formel-1-Sport-Regelwerks belegt. Da das Rennen jedoch bereits beendet war, kam die ebenfalls in Artikel 16.3 festgesetzte Bestimmung für eine nachträgliche 25-Sekunden-Zeitstrafe zur Anwendung. Dadurch rutsche der Brite von Platz eins auf Rang drei.
Quelle: dpa
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