27.11.2009, 13:13 Uhr
Jürgen Emig, früherer Sportchef des Hessischen Rundfunks. (Foto: ddp)Der ehemalige Sportmoderator Jürgen Emig muss wegen Bestechlichkeit und Untreue erneut ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach einem Grundsatzurteil gelten Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Amtsträger" und können damit bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft werden - ebenso wie zum Beispiel Beamte.
Damit erklärte der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig, das Emig im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte - eine Strafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
t-online.de ShopWii Sports & Fitness
Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (hr) hatte Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Sieben Monate der Strafe gelten bereits als verbüßt.
Nach den Worten des Karlsruher Gerichts steht die im Grundgesetz festgelegte Freiheit der Rundfunkanstalten von staatlichem Einfluss nicht im Widerspruch zur Einstufung ihrer Redakteure als "Amtsträger". Die Grundversorgung der Bevölkerung mit Rundfunkprogrammen sei - so stehe es im Rundfunkstaatsvertrag - eine öffentliche Aufgabe. Die Bundesländer könnten diese Aufgabe wegen des vom Bundesverfassungsgericht bekräftigten "Gebots der Staatsfreiheit" nicht selbst wahrnehmen, sondern hätten sie den öffentlich-rechtlichen Anstalten zugewiesen.
Laut BGH gilt dies auch in Zeiten einer dualen Rundfunkordnung von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern. Denn ihre Finanzierung durch Gebühren finde gerade im Grundversorgungsauftrag seine Rechtfertigung, der vor allem die Vielfalt des Angebots sicherstellen solle. "Den Redakteuren wird ein hohes Maß an Vertrauen in ihre Objektivität entgegengebracht", sagte die Strafsenatsvorsitzende Ruth Rissing-van Saan bei der Urteilsverkündung. "Sie stehen in öffentlicher Verantwortung." (Az: 2 StR 104/09 vom 27. November 2009)
Das Grundsatzurteil hat erhebliche Konsequenzen für die Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio, weil für sie nun die strengen Korruptionsvorschriften gelten. Auf Bestechlichkeit stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft, Vorteilsannahme wird mit bis zu drei Jahren geahndet. Die Korruptionsnormen im privaten Geschäftsverkehr sind dagegen weniger rigide.
Der heute 64-jährige Emig hatte dem Urteil zufolge zwischen 2001 und 2004 erhebliche Summen in die eigene Tasche gewirtschaftet; der Schaden für den hr beläuft sich auf 265.000 Euro. Über eine Firma, an der Emigs Frau beteiligt war, hatte er im Zusammenhang mit der Übertragung von Sportereignissen im hr deutlich überhöhte Provisionen kassiert. Diese Firma wurde von einem Mitangeklagten geleitet, der inzwischen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Außerdem soll Emig zum Beispiel beim Radrennen "Rund um den Henninger Turm" die Kamerastandorte bestimmt und an Sponsoren verkauft haben. Das Landgericht hatte seinerzeit die Kontrollmechanismen des hr als unzureichend bezeichnet.
Wie lange der Ex-Moderator noch in Haft muss, ist offen. Fünf Monate gelten wegen der langen Verfahrensdauer bereits als verbüßt, zudem werden sieben Wochen Untersuchungshaft angerechnet, und ein Teil der Strafe dürfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Insider rechnen außerdem mit Vollzugslockerungen.
Quelle: dpa
Bitte füllen Sie alle Felder aus.

Sie sind der Meinung, dass dieser Kommentar anstößige Inhalte enthält.

Sechs Flaschen 2006er Domaine la Casenove + vier Gläser für 39,- € statt 78,30 €. von Hawesko
Zwei Qualitätshemden Ihrer Wahl für nur 50,- € : 5 Jahre Garantie und Retoure kostenlos. zum Special
Testsieger-Patronen für Marken-
drucker im TÜV-geprüften Online-
Shop kaufen. mehr
Samsonite Trolleys, Reisetaschen und Accessoires: Voll gepackt mit guten Preisen von koffer-direkt.de.
Hier gibt's die Spielberichte der NBA mit Nowitzki und Co. im Video
Verbale Doppelfehler der Tennis-Profis. zur Klick-Show
Augen-Aufschlag: Die Schönen des Courts. Von Scharapowa bis Williams. zur Foto-Show