08.09.2010, 12:42 Uhr | sid
Tragödie: Ärzte und Helfer bemühen sich um Shoya Tomizawa. Nach dem tödlichen Unfall ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. (Foto: imago)
Das juristische Nachspiel nach dem tödlichen Unfall von Rennfahrer Shoya Tomizawa beim Großen Preis der Motorrad-WM von San Marino in Misano hat begonnen. Die Staatsanwaltschaft Rimini nahm Ermittlungen gegen die beiden Fahrer auf, die am vergangenen Sonntag im Rennen der Moto2 den direkt vor ihnen gestürzten Japaner überrollt hatten. Gegen den Briten Scott Redding und Alex de Angelis aus San Marino wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Das berichtete die italienische Sporttageszeitung "Gazzetta dello Sport". Dagegen wurden keine Ermittlungen gegen die Streckenbetreiber in Misano aufgenommen.
Redding und de Angelis wollen der Staatsanwaltschaft ein Dokument vorlegen, in dem sie ihre Version des Unfalls darstellen. Das Dokument muss von Reddings Eltern unterzeichnet werden, da der 17-Jährige noch nicht voll geschäftsfähig ist. "Wir sind überzeugt, dass de Angelis von jeglicher Verantwortung entlastet wird", sagte Rechtsanwalt Alessandro Rinaldi, der den 26 Jahre alten Rennfahrer vertritt.
Die Staatsanwaltschaft hat die drei am Unfall beteiligten Motorräder und die Schutzausrüstung von Tomizawa beschlagnahmt. Das Hinterrad des Japaners war bei dem Unfall plötzlich ausgebrochen, was zum Sturz führte. Während er über den Asphalt rutschte, wurde er von de Angelis und Redding überfahren und blieb schließlich reglos liegen. Er erlitt Frakturen am Oberkörper und einen Schädelbruch, zudem traten schwere innere Blutungen auf. Nach einem Herzstillstand wurde Tomizawa an der Strecke zunächst wiederbelebt, doch die Ärzte konnten sein Leben nicht retten. Die Obduktion der Leiche steht noch aus.
Quelle: sid
Eddy schrieb:
am 14. September 2010 um 13:21:51
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Ermittlung muss sein...
Hi @ all. In so einem Fall dienen die Ermittlungen auch einem ganz anderen Zweck: Es geht nicht darum, irgendjemandem
die Schuld in die Schuhe zu schieben. Wenn es denn wirklich "nur" ein tragischer Unfall war und ein unabhängiges Gericht dies bestätigt, dann kann das auch den beiden Fahrern helfen, damit fertig zu werden, dass sie an dem Tod eines Fahrerkollegen beteiligt waren. Sie bekommen quasi bestätigt, dass sie nix dafür können.......
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Willi schrieb:
am 9. September 2010 um 16:13:46
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Unsinniger Kommentar
@ Helmut: Wenn du den Sport nicht magst, dann brauchst du ihn nicht gucken und erst recht nicht kommentieren. Hier geht
es um ein ganz anderes Thema und es wäre gut, wenn du uns in Zukunft mit solche unsinnigen Kommentaren verschonts. Zum Thema: rein rechtlich muss ein Verfahren eingeleitet werden. Ich denke aber nicht das einer der beiden Fahrer die Schuld an diesem Tod trägt. Tragisch ist es trotzdem. Mein herzliches Beileid.
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Martin schrieb:
am 9. September 2010 um 12:46:38
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interessante Kommentare
Interessante Kommentare hier ;o) - was ist denn z. B. wenn einer der beiden Fahrer wegen Drogen- oder Alkoholkonsum
eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit hatte oder die Fahrzeuge technisch nicht in Ordnung waren? sollte derwenige dann nicht für die Fahrlässigkeit bestraft werden? - ist zwar unwahrscheinlich bei Spitzensportlern, aber ohne Ermittlungen kann man es ja nicht ausschließen. Das ist ein Unfall mit Todesfolge, da wird immer ermittelt und wenn der Sachverhalt noch so klar aussieht . .
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