26.02.2009, 13:29 Uhr
Patrik Sinkewitz im Trikot seines neuen Teams (Foto: imago)Rad-Profi Patrik Sinkewitz muss wegen seiner früheren Doping-Vergehen rund 100.000 Euro Entschädigung an einen ehemaligen Sponsor bezahlen. Das Landgericht Fulda gab dem Getränkehersteller Förstina recht und verurteilte den 28-Jährigen in dem Schadensersatz-Prozess.
Mehrere Versuche, sich auf eine niedrigere Summe zu einigen, waren zuvor gescheitert. Ursprünglich hatte Förstina 308.000 Euro von Sinkewitz gefordert. Der ehemalige Fahrer des T-Mobile-Teams war bei der Tour de France 2007 mit Testosteron-Doping aufgeflogen und steht kurz vor seinem Comeback für ein zweitklassiges tschechisches Team.
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Ob Sinkewitz vor dem Oberlandesgericht in Berufung geht, ließ Rechtsanwalt Axel Scheld von Alt zunächst offen. "Wir werden im schriftlichen Urteil prüfen, ob die Summe gut begründet ist." Inklusive Gerichts- und Anwaltskosten könnte sich der zu zahlende Betrag seinen Worten nach auf rund 125.000 Euro erhöhen. Förstina-Anwalt Christian Schmitt zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden: "Förstina ist ein deutlich höherer Schaden entstanden." Der Getränkehersteller kündigte an, einen fünfstelligen Betrag des erstrittenen Geldes an gemeinnützige Einrichtungen spenden zu wollen.
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Das Unternehmen hatte den im Januar 2004 abgeschlossenen Werbevertrag mit Sinkewitz wegen dessen Doping-Schlagzeilen gekündigt und ihn wegen "arglistiger Täuschung" verklagt. Förstina wollte unter anderem die Kosten für eine durch den Skandal unbrauchbar gewordene Werbekampagne zurückerstattet bekommen. Die unterbreiteten Vergleichsvorschläge in Höhe von zunächst 150.000 Euro und dann 100.000 Euro hatte Sinkewitz platzen lassen. Er könne das nicht bezahlen, lautete seine Begründung. Sinkewitz' Anwalt sagte dazu: "Ich kann nicht beurteilen, ob er den Betrag aufbringen kann."
Für seinen Mandanten sei es aber wichtig, einen Schlussstrich zu ziehen. Zwar nannte Scheld den Prozess "einen in Deutschland einmaligen Fall", der sogar das Potenzial habe, vor dem Bundesgerichtshof ausgefochten zu werden. "Aber wir wollen auf dem Rücken der Prozess-Beteiligten nicht Geschichte schreiben." Die Fuldaer Richter sahen es als gerechtfertigt an, dass Sinkewitz die Kosten für die Werbekampagne nahezu komplett zu erstatten habe. Mit der Forderung nach Rückzahlung von Sponsoring-Geldern setzte sich der Getränkehersteller jedoch nicht durch.
Quelle: dpa
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