19.01.2010, 12:52 Uhr
Stimmungsmacher: 81 Mitglieder des Bayern-Fanklubs "Schickeria" dürfen nicht mehr ins Stadion. (Foto: imago)Die Ausschreitungen bei der Anreise zum Bundesliga-Spiel beim FSV Mainz 05 am 22. August 2009 (1:2) haben für zahlreiche Anhänger des FC Bayern München erste Konsequenzen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) verhängte 81 Stadionverbote gegen Mitglieder des Bayern-Fanklubs "Schickeria", die auf dem Weg zu der Partie beim Aufsteiger im Zug randaliert und zudem drei Polizisten am Würzburger Bahnhof verletzt hatten.
"Es handelt sich um Personen, die unter dringendem Tatverdacht stehen. Ermittelt wird wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Alle Einzelfälle wurden in Abstimmung mit der Polizei intensiv geprüft", sagte der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn.
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Insgesamt waren 130 Fans in die Vorfälle in Würzburg verwickelt. Während der DFB 81 Stadionverbote verhängte, sind bei der Staatsanwaltschaft Würzburg nach Angaben des Münchner Merkurs nur Verfahren gegen 22 Personen wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung anhängig. Verurteilt ist bislang niemand, es gibt offenbar auch noch keine Anklagen. Nichtsdestotrotz kann der Verband wegen der "DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" bereits dann aktiv werden, wenn von Seiten der Behörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies in diesem Zusammenhang zuletzt die Klage eines Bayern-Fans ab.
GerichtStadionverbot bei bloßem Verdacht
Gegen den 19-Jährigen war aufgrund des Verdachts auf eine Gewalttat am 25. März 2006 beim MSV Duisburg vom Zweitligisten ein zweijähriges Besuchsverbot für sämtliche Spiele in Deutschland verhängt worden. Der Kläger soll bei Ausschreitungen ebenfalls mit der "Schickeria" beteiligt gewesen sein. Ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch gegen ihn wurde jedoch eingestellt. Dennoch folgte der BGH den Richtlinien des DFB. Allerdings wird das Urteil bald ein Fall für das Bundesverfassungsgericht, nachdem der Bayern-Fan eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat.
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Quelle: sid
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